Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)/Analog. Die Kosten einer osteopathischen Sitzung variieren je nach Art der Behandlung.
Private Krankenkasse
Die meisten privaten Krankenversicherungen bzw. privaten Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren übernehmen die Kosten teilweise oder ganz für Osteopathie- bzw. Heilpraktikerleistungen. Informieren sich bitte vorab über eine mögliche Kostenübernahme.
Gesetzliche Krankenkasse
Im Falle einer gesetzlichen Versicherung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise osteopathische Behandlungen. Gesetzlich Versicherte können sich bei ihren Krankenkassen oder bei der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V. (hpO e.V.) dazu informieren.
Mögliche Kostenübernahme
Nähere Infos zur Kostenübernahme unter Osteokompass.