Möglichkeit der Kostenübernahme für Osteopathie bei den Krankenkassen
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)/Analog.
Private Krankenkasse
Die meisten privaten Krankenversicherungen bzw. privaten Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren übernehmen die Kosten teilweise oder ganz für Osteopathie- bzw. Heilpraktikerleistungen. Informieren sich bitte vorab über eine mögliche Kostenübernahme.
Gesetzliche Krankenkasse
Im Falle einer gesetzlichen Versicherung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise osteopathische Behandlungen.
Sie wollen eine mit Kosten verbundene Überraschung vermeiden? Bitte informieren Sie sich vor der ersten Konsultation bei Ihrer Krankenkasse, inwiefern sie die Kosten für die osteopathische Behandlung übernehmen.
Mögliche Kostenübernahme
Nähere Infos zur Kostenübernahme Osteokompass